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Grundversorger Strom

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist der Grundversorger auf der Internetseite des Netzbetreibers zu veröffentlichen. Das E-Werk Gerolsheim ist Grundversorger gemäß § 36 EnWG im Netzgebiet des E-Werks Gerolsheim.

Die aktuellen Preise der Grundversorgung gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz entnehmen Sie bitte der Rubrik "Strom".

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