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Mess- und Zählerwesen

Bevor Sie als Messstellenbetreiber in unserem Netzgebiet tätig werden können, müssen Sie einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag mit uns abschließen. Dieser Messstellenbetreiberrahmenvertrag entspricht der am 23.08.2017 in Kraft getretenen Festlegung der Bundesnetzagentur zur Anpassung der Standardverträge im Messwesen an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (BK6-17-042). Weiterhin müssen Sie unsere Mindestanforderungen für Messeinrichtungen erfüllen.


Für den Datenaustausch verwenden wir die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Formate in aktueller Version.

 

Sie haben Fragen zum Messstellenbetriebsgesetz? 

Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir Ihnen hier beantwortet.

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