PV-Anlage nach EEG-Förderung weiter nutzen

Läuft die EEG-Vergütung Ihrer Photovoltaikanlage aus, kann die Anlage weiterhin Strom erzeugen. Sie erhalten jedoch keine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung mehr. Für den Weiterbetrieb stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen – von der direkten Nutzung des erzeugten Stroms bis zur Einspeisung zu Marktpreisen. Wir zeigen Ihnen, worauf es jetzt ankommt und welche Optionen für Sie infrage kommen.

Ende der Förderlaufzeit
Die Förderung für Erneuerbare-Energien-Anlagen endet nach 20 Jahren plus Inbetriebnahmejahr. Dadurch erreichen immer mehr Anlagen ihr Förderende – etwa Anlagen aus dem Jahr 2000 im Jahr 2020, aus 2001 im Jahr 2021 und so weiter. Mit dem Auslaufen der Förderung lohnt es sich zu prüfen, in welchem Zustand Ihre Anlage ist und wie sich der erzeugte Strom künftig am besten nutzen lässt.

Unterstützung beim Weiterbetrieb
Wir helfen Ihnen dabei, die passende Lösung zu finden – ob Eigenverbrauch, weitere Einspeisung oder technische Anpassungen. So können Sie Ihre Photovoltaikanlage auch nach dem Ende der EEG-Förderung sinnvoll weiter betreiben.

Unser Angebot für Ihre PV-Anlage

Unser Modell ist einfach: Wir nehmen den gesamten Strom ab, den Ihre Photovoltaikanlage erzeugt und Sie erhalten dafür eine Vergütung, die sich am aktuellen Marktwert orientiert.

Ihre Vorteile:

  • Unsere Vergütung liegt deutlich über der gesetzlichen Auffangvergütung (2,5–3,0 ct/kWh)
  • Senkung Ihrer monatlichen Stromkosten
  • Keine größeren Investitionen oder Umbauten an Ihrer PV-Anlage notwendig
  • Keine aufwendige, bürokratische Eigenvermarktung Ihres erzeugten Stroms
  • Kein Wechsel der Zählertechnik erforderlich

Ihre Anfrage stellen

Sie möchten mehr über unser Angebot erfahren? Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit dem Stichwort „Post-EEG-Anlagen“ oder Ihren konkreten Fragen – wir melden uns bei Ihnen.

Weitere Optionen nach Auslaufen der EEG-Förderung

Nach dem Ende der festen EEG-Vergütung können Sie Ihren erzeugten Strom weiterhin in das öffentliche Netz einspeisen. Bis zum 31.12.2027 gilt eine Übergangsregelung, bei der Ihr Netzbetreiber den eingespeisten Strom zum aktuellen Marktwert – abzüglich der Vermarktungskosten – vergütet.

Ein Beispiel für eine Anlage mit 3 kWp Leistung (Stand 2020):

  • Jahresmarktwert: 2,9 ct/kWh
  • Vermarktungskosten: 0,4 ct/kWh*
  • Ergebnis: Einspeisevergütung 2,5 ct/kWh
  • Stromerzeugung: 2.400–2.700 kWh/a
  • Jährliche Vergütung: ca. 60–68 Euro (*2021 waren 0,4 ct festgelegt, ab 2022 gelten die realen Vermarktungskosten der Netzbetreiber.)

Wenn Sie Ihren erzeugten Strom selbst verbrauchen, können Sie einen Teil Ihrer Stromkosten einsparen. Die Höhe der Ersparnis hängt von der erzeugten Strommenge, Ihrem individuellen Stromverbrauch und Ihrem Verbrauchsverhalten ab. Mit einem nachgerüsteten Energiespeicher können Sie den selbst erzeugten Strom noch effizienter nutzen.

Damit Sie Ihren Strom direkt verbrauchen können, sind in der Regel einige technische Anpassungen an Ihrer Anlage erforderlich. Der Aufwand dafür richtet sich nach den bestehenden Voraussetzungen Ihrer Immobilie.

Eine neue Photovoltaikanlage kann ein Vielfaches mehr Strom erzeugen als ältere Anlagen. Zwar ist die aktuelle Einspeisevergütung geringer als die bisherige, dafür sind jedoch auch die Anlagenpreise deutlich gesunken. Der erzeugte Strom wird vorrangig für den Eigenverbrauch genutzt, während nur der Überschuss ins Netz eingespeist und vergütet wird. Dadurch machen Sie sich zugleich unabhängiger von steigenden Stromkosten. Eine neue Anlage erfordert allerdings auch wieder eine entsprechende Investition.

Zu Ihrer neuen PV-Anlage
 

Für die Direktvermarktung besteht eine gesetzliche Pflicht ab einer Anlagengröße von 100 kWp. In diesem Fall schließen Sie mit uns einen Stromabnahmevertrag, und Ihr Ökostrom wird von uns über professionelle Handelsplattformen vermarktet.

Eine Direktvermarktung ist auch für Anlagen unter 100 kWp möglich, erweist sich jedoch häufig als wirtschaftlich weniger sinnvoll.

Sie haben noch Fragen?

Team Energiedienstleistungen

Team Energiedienstleistungen

Wir helfen Ihnen gerne weiter – per E-Mail oder Telefon

Telefon: Telefon: 06233 602-300