Vermarktung Ihres PV-Stroms
Für den Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage, den Sie nicht selbst verbrauchen, sondern in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten Sie eine Einspeisevergütung. Die aktuelle Höhe dieser Vergütung kann auf der Website der Bundesnetzagentur unter dem Stichwort „Fördersätze für Solaranlagen“ eingesehen werden. Sie richtet sich nach der Größe Ihrer Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und wird für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert.
Ihre Anlage fällt bald aus der Förderung? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre Photovoltaikanlage weiter nutzen können – von der Einspeisung zu Marktpreisen über die Umrüstung auf Eigenverbrauch bis hin zur Direktvermarktung. Wir empfehlen Ihnen unser Angebot für Post-EEG-Anlagen: Wir nehmen den gesamten Strom ab, den Ihre Anlage erzeugt, und Sie erhalten eine Vergütung entsprechend des aktuellen Marktwertes.
Grundsätzlich empfiehlt sich bei der Neuinstallation einer PV-Anlage – insbesondere in Gebieten mit hohem Taubenaufkommen – ein präventiver Taubenschutz.
Ihr Photovoltaik-Installateur hilft Ihnen gerne weiter: Bereits bei der Montage Ihrer Photovoltaikanlage kann durch einfache technische Maßnahmen ein wirksamer und tierschutzkonformer Taubenschutz umgesetzt werden – und das ohne die Belüftung der Module einzuschränken.
Besser Vorsicht als Nachsicht: Ist eine Besiedlung bereits erfolgt, müssen Vergrämungsmaßnahmen gemäß § 13 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes tier- und artenschutzkonform durchgeführt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass keine Tiere, insbesondere Jungtiere, eingeschlossen werden oder sich verfangen und verletzen können.
Beachten Sie: Nachträgliche Maßnahmen sind in der Regel mit deutlich höheren Folgekosten verbunden.