Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Sie planen den Einsatz einer Wärmepumpe, möchten eine neue Klimaanlage, einen Batteriespeicher oder eine Wallbox für Ihr Elektrofahrzeug installieren? Bei all diesen Anlagen spielt § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eine wichtige Rolle. Er sieht vor, dass neu installierte Verbrauchseinrichtungen durch den Netzbetreiber steuerbar sein müssen. Doch was genau bedeutet die neue Regelung?
Netz schützen und erneuerbare Energie fördern
Auf dem Weg zur Klimaneutralität ist eine schnelle Elektrifizierung von Verkehr und Wärme notwendig. Deshalb setzt die Bundesregierung darauf, dass künftig deutlich mehr Elektrofahrzeuge unterwegs sind und Wärmepumpen stärker genutzt werden. Bis 2030 soll der Bestand an E-Autos von derzeit gut 1,8 Millionen auf rund 15 Millionen steigen. Bei den Wärmepumpen peilt man etwa sechs Millionen Anlagen in privaten Haushalten an – und damit einen erheblichen Beitrag zur umweltfreundlichen Wärmeversorgung.
Was sich positiv auf Klima und Umwelt auswirkt, stellt die Stromnetze allerdings vor Herausforderungen. Der zusätzliche Strombedarf könnte vor allem die Niederspannungsnetze belasten, denn diese sind vielerorts nicht dafür ausgelegt, dass viele neue Verbraucher – etwa Wallboxen, Wärmepumpen, Klimageräte oder Batteriespeicher – gleichzeitig hohe Leistung abrufen.
Damit leistungsstarke Verbrauchseinrichtungen weiterhin zeitnah angeschlossen werden können, muss deren Einbindung ins Netz zuverlässig funktionieren. Genau hier setzt § 14a EnWG an: Für neue Anlagen, die seit dem 1. Januar 2024 installiert werden, ist festgelegt, dass sie vom jeweiligen Netzbetreiber steuerbar sein müssen.