Umzug geplant: Neue Fristen für An-, Ab- und Ummeldungen

Wer bisher einen Umzug geplant hat, konnte die Ummeldung beim Energieversorger auch rückwirkend erledigen. Ab dem 6. Juni 2025 gilt jedoch eine neue EU-Vorgabe:
Der Energieversorger muss vor dem Umzug informiert werden – eine nachträgliche Ummeldung ist künftig nicht mehr möglich.

So vermeiden Sie beim Umzug unnötige Energiekosten

Sie ziehen um und möchten Ihre Energie weiterhin von dem E-Werk Gerolsheim beziehen?
Dann läuft Ihr Umzugsprozess wie folgt ab:

Vor Aus- und Einzug

Sie informieren uns spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzug – über das Kundenportal, das Online-Formular oder persönlich im Kundenzentrum. Bitte halten Sie folgende Angaben bereit:

  • Datum der Schlüsselübergabe
  • Zählernummer oder MaLo-ID der alten und neuen Wohnung
  • falls vorhanden: Kundennummer (PIN) und Rechnungseinheit (RE)
  • Ihre bisherige und Ihre neue Adresse
  • falls vorhanden: vollständiger Name des Nachmieters bzw. Eigentümers

 

Sobald uns alle Daten vorliegen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Vertragsbestätigung.

Am Tag des Auszugs

Lesen Sie in Ihrer alten Wohnung den aktuellen Zählerstand ab und übermitteln Sie ihn uns spätestens am Tag der Schlüsselübergabe – entweder über unser Kundenportal oder per E-Mail. Auf dieser Basis erstellen wir die Abschlussrechnung für Ihre alte Wohnung.

Am Tag des Einzugs

Lesen Sie am Tag der Schlüsselübergabe den Zählerstand in Ihrer neuen Wohnung ab und übermitteln Sie ihn uns über unsere Zählerstandserfassung oder per E-Mail. Bitte geben Sie dabei die Zählernummer oder die MaLo-ID der neuen Wohnung an, damit wir Ihren Verbrauch korrekt zuordnen können.

Nach dem Einzug

Wir sorgen dafür, dass Ihr Vertrag in der neuen Wohnung ohne Unterbrechung weitergeführt wird. Wenn Sie uns alle Informationen rechtzeitig und vollständig übermittelt haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen.

Das wollen andere Kunden häufig wissen

Seit Juni 2025 gilt: Sie müssen Ihren Energielieferanten spätestens 14 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug informieren. Dies lässt sich ganz einfach und bequem über das Kundenportal des E-Werks Gerolsheim erledigen.

Eine rückwirkende Bearbeitung ist aus gesetzlichen Gründen nicht mehr möglich.

Wird die Frist nicht eingehalten, können unnötige Kosten entstehen, da der Anschluss der alten Wohnung weiterhin auf Ihren Namen läuft. Eine nachträgliche An- oder Abmeldung dürfen wir gesetzlich nicht mehr durchführen.

Ja. In der Regel können wir Sie auch an Ihrer neuen Adresse weiter beliefern. Sollte ausnahmsweise keine Versorgung möglich sein, informieren wir Sie selbstverständlich.

Zum 6. Juni 2025 tritt die neue gesetzliche Regelung zum „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ in Kraft. Die Kündigungsfristen ändern sich dadurch nicht. Die Neuerung betrifft ausschließlich den technischen Ablauf: Die Verarbeitung eines Lieferantenwechsels darf ab diesem Zeitpunkt maximal 24 Stunden dauern. Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter „Lieferantenwechsel 24h“

Solange wir keine Mitteilung von Ihnen als Vertragsinhaber erhalten, bleibt Ihr Vertrag bestehen. Wenn Sie Ihren Umzug nicht rechtzeitig melden, kann der Verbrauch des Nachmieters weiterhin über Ihr Kundenkonto abgerechnet werden.

Tipp: Melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage vor der Schlüsselübergabe beim Energieversorger. So vermeiden Sie unnötigen Ärger und zusätzliche Kosten für alle Beteiligten.

Überprüfen Sie Ihre letzte Energierechnung: Die 11-stellige MaLo-ID ist im Rechnungskopf aufgeführt.

Nein. Die MaLo-ID ist fest an die Abnahmestelle Ihres aktuellen Wohnsitzes gebunden – nicht an Ihre Person. Sie zieht daher nicht mit um. In Ihrer neuen Wohnung erhalten Sie automatisch die MaLo-ID des dort installierten Zählers.

Ohne einheitliche digitale Standards wäre ein kurzfristiger Anbieterwechsel technisch nicht möglich. Durch die eindeutig zugeordnete MaLo-ID funktioniert das nun reibungslos.

Verwechslungsgefahr vermeiden:

Eine Adresse allein genügt nicht, da in einem Gebäude mehrere Zähler vorhanden sein können. Die MaLo-ID sorgt dafür, dass genau der richtige Zähler – und damit der richtige Haushalt – dem neuen Anbieter zugeordnet wird.

Rechtsvorgabe:

Seit Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im Jahr 2017 ist die MaLo-ID die offizielle Kennung für jede Verbrauchsstelle in Deutschland. Sie ist daher eine zentrale Information im Energiemarkt. Die MaLo-ID finden Sie auf Ihrer Energierechnung oder Sie können sie beim Netzbetreiber erfragen.

Bitte melden Sie Ihren Einzug über unser Kundenportal oder über unser Online-Formular.

Sie ziehen nicht um, möchten aber Ihren Anbieter wechseln?

Damit ein Anbieterwechsel reibungslos funktioniert, benötigt der neue Energielieferant Ihre Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID). Sie ist der jeweiligen Verbrauchsstelle – also Ihrer Wohnung – eindeutig zugeordnet. Genau wie die Zählernummer finden Sie die MaLo-ID auf Ihrer Energierechnung.

Die MaLo-ID stellt sicher, dass Ihr Strom- oder Gasvertrag korrekt der richtigen Verbrauchsstelle zugeordnet wird. Sie ist die offizielle Kennung für jede Verbrauchsstelle in Deutschland.

Wichtig:

Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit Ihres aktuellen Energievertrags bleiben unverändert bestehen. Die neue Möglichkeit eines schnelleren Lieferantenwechsels innerhalb eines Werktags betrifft ausschließlich die Bearbeitungszeit des Wechsels durch den Energielieferanten – nicht Ihre vertraglichen Fristen.

Das sollten Sie über die MaLo-ID wissen:

  • Sie besteht aus 11 Ziffern und wird vom Netzbetreiber vergeben.
  • Sie bleibt unverändert, auch wenn Sie den Energieanbieter wechseln.
  • Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer Energierechnung.

Sie haben noch Fragen?

Kundenberatung

Kundenberatung

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Telefon: Telefon: 06233 602-0