Sie möchten Ihren Vertrag widerrufen?

Ihren Widerruf können Sie auf zwei Wegen einreichen: bequem online über unser Widerrufsformular oder klassisch per Post.

Darum das E-Werk Gerolsheim

1.

Faire Preise

Bei Strom und Gas bieten wir passende Tarife für Singles wie für Familien.

2.

Zuverlässige 
Versorgung

Seit Jahren versorgen wir unsere Kunden sicher und zuverlässig mit Strom.

3.

Garantiert klimafreundlich

Unser Strom stammt aus klimafreundlich zertifizierten Quellen.

4.

Ausgezeichneter Service

Wir sind vor Ort und wir nehmen uns Zeit für Sie.

Wir können Sie nicht umstimmen? 

Schade, aber wir akzeptieren Ihre Entscheidung. Haben Sie Ihren Strom- oder Gasliefervertrag als Privatkunde telefonisch oder online abgeschlossen? Dann können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen ganz unkompliziert widerrufen – online über unser Widerrufsformular oder per Post.

Die Kündigung per Brief senden Sie bitte an:
Stadtwerke Frankenthal GmbH
Wormser Straße 111
67227 Frankenthal

Häufige Fragen und Antworten

Sie haben Ihren Auftrag noch nicht abgeschlossen? Dann können Sie ihn jederzeit widerrufen. Nach Vertragsabschluss gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen – wobei der Tag des Absendens zählt, nicht der Eingang.

Nicht sicher, ob Widerruf oder Kündigung der richtige Schritt ist? Hier ist der Unterschied:

  • Widerruf
    Der Widerruf setzt den Vertrag rückwirkend außer Kraft. Er ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft – etwa einen Abschluss online, telefonisch oder an der Haustür – und muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
  • Kündigung
    Die Kündigung gilt für bereits laufende Verträge und beendet diese zum nächsten möglichen Termin. Bis zum Vertragsende wird die Versorgung ganz normal fortgeführt.

Geht ein Widerruf kurz vor Lieferbeginn ein, lässt sich eine kurzzeitige Belieferung manchmal nicht vermeiden – die Abmeldung beim Netzbetreiber benötigt etwas Zeit. Nach der Bestätigung durch den Netzbetreiber erstellen wir umgehend Ihre Schlussrechnung.

Erhöhen wir unsere Preise, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu – auch während einer laufenden Vertragslaufzeit. Voraussetzung: Die Kündigung erfolgt schriftlich, benennt das Sonderkündigungsrecht und geht uns spätestens am Tag vor dem Inkrafttreten der neuen Preise zu.

Wir kündigen Preisänderungen rechtzeitig an – mindestens sechs Wochen vorab in der Grundversorgung, mindestens einen Monat bei Sonderverträgen – und machen Sie dabei auf Ihr Kündigungsrecht aufmerksam.

Bitte beachten Sie: Bei einer reinen Mehrwertsteueranpassung, ohne Erhöhung des Gesamtpreises oder beim Wegfall eines Bonus besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Kundenberatung

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Telefon: Telefon: 06233 602-100